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Unsere Preise

Kosten der zahnärztlichen Behandlung:

Oft treten unsere Patienten mit Fragen betreffend der Kosten einer zahnärztlichen Behandlung an uns heran. Die Verwirrung in diesem Bereich ist gross und wird weder durch die offiziellen Organe gegen aussen erklärt, noch durch Medien oder konsumentenorientierte Organisationen emotionslos diskutiert.
Es ist unserem Team ein Anliegen, dass Sie die Entstehung der in unserer Praxis gestellten Rechnungen verstehen, und wir versichern Ihnen unsere volle Transparenz. Bei Fragen bezüglich Ihrer Rechnung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Seit Juli 2004 schreibt das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) vor, dass Zahnärzte ihren Taxpunktwert offen aufzeigen müssen. Dieser Anforderung kommt unsere Praxis seit der Gründung (Juli 1996) bereits nach.
Unsere Preise sind fair, und unsere Patienten werden stets transparent über die zu erwartenden Kosten informiert.

Wir verrechnen unsere Leistungen zu folgendem Taxpunktwert:

  • für Privatpatienten: CHF 3.50
  • für Kinder und schulpflichtige Jugendliche: CHF 3.10
  • im Verkehr mit Versicherungen und Sozialdiensten: CHF 3.10
  • im Rahmen des städtische Notfalldienstes (gilt nicht für unsere Patienten): CHF 3.80

(seit Januar 2006)

Ist eine Behandlung abgeschlossen, erhalten Sie innert zwei Wochen die Rechnung für unser Honorar. In der Regel erfolgt die Honorarforderung über Die Zahnärztekasse AG, Wädenswil. Falls Sie Fragen zu der erhaltenen Rechnung haben, bitten wir Sie um eine sofortige Kontaktaufnahme mit Zahnärztekasse AG, die Telefonnummer finden sie auf der Rückseite der Rechnung, oder Sie nehmen direkt mit uns Kontakt auf.

Wir bitten Sie den Rechnungsbetrag rein netto innert 30 Tagen zu bezahlen.

Wir betrachten Sie als Partner unseres Praxisteams und versuchen Ihnen eine optimale Betreuung zu bieten. Demnach dürfen wir auch erwarten, dass unsere Leistungen nach Behandlungsschluss finanziell honoriert werden. Entgeht es Ihnen unter Umständen, die Rechnung termingemäss zu bezahlen, so erlauben wir uns eine Erinnerung mittels einer Mahnung. Erhalten wir auch danach noch keine Zahlung, geben wir konsequenterweise die Rechnungsdaten an ein Inkassobüro weiter und brechen weitere Behandlungen ab.

Bitte beachten Sie aber, dass wir gerne Hand zu ausserordentlichen Zahlungsbedingungen bieten. Zu Behandlungsbeginn werden sie mündlich oder schriftlich über die voraussichtlichen Kosten orientiert, und wir diskutieren mit Ihnen Alternativlösungen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns über Probleme, die Ihnen durch diese Kosten entstehen könnten, vorgängig orientieren. Eine von Ihnen gewünschte Ratenzahlung kann zu diesem Zeitpunkt vereinbart werden.

In Fällen, in denen wir im Rahmen der Behandlung Drittleistungen (z.B Kosten für zahntechnische Arbeiten) beanspruchen werden, erlauben wir uns, vor Behandlungsbeginn von Ihnen eine Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung muss mindestens unsere Auslagen decken. Bei längerer Behandlungsdauer gestatten wir uns regelmässige Zwischenrechnungen zu erstellen.

Es ist für uns zudem sehr wichtig, dass Sie uns vor Behandlungsbeginn über eine eventuelle Unterstützung durch Versicherungen, das Sozialamt oder andere Garanten (z.B. Ergänzungsleistungen AHV/IV) orientieren. In diesem Fall nehmen wir Kontakt mit der Sie betreuenden Person auf und beantragen eine Kostengutsprache. Erst wenn diese Kostengutsprache erfolgt, kann die Behandlung begonnen werden.